Ausbildungsklassen

Klasse A / A1 / A2 / AM / Mofa

Klasse A

Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg | 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 | 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder mit einer bbH von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von mehr als 15kW.

Ausbildungspflicht entfällt bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren – Stufenaufstieg.

Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) und einem Hubraum von bis zu 125cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bbH von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von bis zu 15kW.

Klasse A2

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A1, AM.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW und nicht mehr als 0,2kW pro Kilogramm Leergewicht.

Ausbildungspflicht entfällt bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens zwei Jahren – Stufenaufstieg.

Klasse AM

Mindestalter: 15 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bbH von nicht mehr als 45km/h.

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer bbH von mehr als 45km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³.

Klasse Mofa

Mindestalter: 15 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

Mofa bis 50ccm Hubraum und max. 25 km/h einsitzig.

Klasse B / BE / B96

Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre oder mit 17 Jahre (begleitetes Fahren)

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Folgende Anhänger dürfen gezogen werden:

Anhänger bis 750 kg zG, Anhänger über 750 kg zG (wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg)

Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

Klasse B96

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.

Klasse C / CE / C1 / C1E

Klasse C

Mindestalter: 21

Eingeschlossene Klassen: C1

Vorbesitz: B

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A mit einer z.G. von mehr als 3.500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750kg).

Klasse CE

Mindestalter: 21

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T

Vorbesitz: C

Fahrzeugkombinationen, aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg.

Klasse C1

Mindestalter: 18

Eingeschlossene Klassen: keine

Vorbesitz: B

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer z.G. von mehr als 3.500kg aber nicht mehr als 7.500kg und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750kg).

Klasse C1E

Mindestalter: 18

Eingeschlossene Klassen: BE

Vorbesitz: B

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer z.G. von mehr als 750kg oder der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer z.G. von mehr als 3.500kg bestehen, sofern die z.G. der Fahrzeugkombination jeweils 12.000kg nicht übersteigt.

Klasse T / L

Klasse T

Mindestalter:

16 bis 40 km/h

18 bis 60 km/h

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbst fahrende Arbeitsmaschinen oder selbst fahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Klasse L

Mindestalter: 16

Eingeschlossene Klassen: keine

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbst fahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

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